Qualitätssicherung und Management

, Christine Nowarra2 und Christel Vockelmann3



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Schule für Gesundheitsberufe, Bereich MTRA, Klinikum Dortmund gGmbH, Dortmund, Deutschland

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Klinik für Radiologie Neuroradiologie, Klinikum Dortmund gGmbH, Beurhausstr. 40, 44137 Dortmund, Deutschland

(3)
Radiologische Klinik, Christophorus-Kliniken GmbH, Coesfeld, Deutschland

 



Katrin ist seit 24 Jahren MTRA und hat vor sieben Jahren eine Weiterbildung zur Qualitätsmanagementbeauftragten gemacht. Seitdem ist sie in ihrer Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin mitverantwortlich für das Qualitätsmanagement.

In zwei Wochen steht das jährliche externe Audit an, und Katrin überprüft im Vorfeld noch einmal, ob im vergangenen Jahr die notwendigen Dokumentationen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

In medizinischen Einrichtungen werden Qualitätssicherungsmaßnahmen großgeschrieben. Und gerade in den Bereichen, in denen ionisierende Strahlung am Menschen angewendet wird, existieren zusätzliche Vorschriften, um die Patientensicherheit jederzeit zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind auch Kliniken Wirtschaftsunternehmen, die sich in Konkurrenz zu anderen Anbietern befinden. Man sollte also nicht nur so gut sein wie es das Gesetz fordert, sondern muss sich ständig verbessern, um konkurrenzfähig zu bleiben. Auch die Erarbeitung bzw. Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gehört in Katrins Aufgabengebiet.

Hinzu kommen die allgegenwärtigen Diskussionen über den Datenschutz. Die Anwendung digitaler Systeme macht die Arbeit nicht in allen Bereichen einfacher! Die Diskussionen um die NSA-Affäre, Facebook und Co. verdeutlichen, wie wichtig es ist, die sensiblen Patientendaten vor unerwünschten Zugriffen zu schützen.

Katrin hat also noch jede Menge zu tun …

Da ionisierende Strahlung auch gesundheitsschädigende Wirkungen haben kann, muss sichergestellt werden, dass der Patient nur so viel Strahlung abbekommt wie unbedingt notwendig ist (ALARA – Prinzip des Strahlenschutzes). Das Ziel ist die Minimierung stochastischer Strahlenwirkungen auf ein verträgliches Maß.

Um dies zu gewährleisten müssen viele Aspekte ineinandergreifen. Neben der verantwortungsvollen Anwendung durch Radiologen und MTRA (z. B. Indikationsstellung, Strahlenschutzunterweisungen, Geräteeinweisung) gehört dazu, dass sich die Geräte auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik befinden.

Wie bei einem Auto können sich technische „Gebrauchsspuren“ ergeben. Ein Auto muss daher regelmäßig zur Durchsicht bzw. der Hauptuntersuchung (TÜV). Dazu gehört ebenfalls in regelmäßigen Abständen die Abgasuntersuchung. In der Radiologie spricht man nicht vom TÜV, sondern von den sog. Konstanzprüfung en.


24.1 Konstanzprüfung in der Radiologischen Diagnostik



T. Hartmann


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Schule für Gesundheitsberufe, Bereich MTRA, Klinikum Dortmund gGmbH, Dortmund, Deutschland

 

Konstanzprüfung en (zur Sicherstellung der konstanten Qualität) sind bei Röntgeneinrichtungen in der Röntgenverordnung gesetzlich vorgeschrieben (§ 16, RöV).

Bei allen Konstanzprüfungen ist zu beachten, dass der Messaufbau immer gleich sein muss. Das betrifft:



  • verwendete Messmittel,


  • Abstände,


  • Belichtungswerte.


24.1.1 Allgemeine Rechtsvorschriften nach § 16 RöV


Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht diagnostische Referenzwerte für die Untersuchungen von Menschen. Alle Vorgaben für die technische Konstanzprüfung sind in der DIN 6868 zu finden, jeweils ein Teil für einen speziellen Bereich, z. B. die Prüfung von Durchleuchtungsgeräten (6868-4) oder Mammographiegeräten (6868-7).

Nicht alle Konstanzprüfungen nach DIN werden von MTRA durchgeführt oder sind Bestandteil der Ausbildung. Manche Prüfungen dürfen nur von Herstellern oder Technikern durchgeführt werden.

Hier werden die Normen benannt, die einen direkten Bezug zum Aufgabenfeld der MTRA haben.

Die Festlegung, welche Konstanzprüfungen in der jeweiligen Einrichtung von wem durchgeführt werden (MTRA, Wartungstechniker, externer Dienstleister, Medizinphysikexperte) liegt im Verantwortungsbereich der Strahlenschutzverantwortlichen.

Grundsätzlich gilt, dass bei jeder Röntgeneinrichtung zur Untersuchung am Menschen vor der Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller zu erfolgen hat. Im Rahmen dieser Prüfung werden die Referenzwerte festgelegt, die dann für die kontinuierlichen Prüfungen die Bezugswerte sind. Wesentlich ist, das die „erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird.“ (§ 16,2 RöV).

Werden an der Anlage später bauliche Veränderungen vorgenommen, muss eine neue Abnahmeprüfung erfolgen.

Bei jeder Abnahmeprüfung wird ein Messmittel (Prüfkörper und Dosismessgerät etc.) festgelegt. In der Folgezeit darf nur dieses für das zu prüfende Gerät verwendet werden.

In der Praxis verwendet man i. d. R. einen „Messkoffer “ in dem alle Messmittel vorhanden sind. Mit diesen Messgeräten muss auch die Abnahmeprüfung erfolgt sein. Muss man später Messmittel aus einem anderen Koffer benutzen, ist ein Abgleich der Referenzwerte notwendig.

Die Häufigkeit der regelmäßigen Konstanzprüfungen ist abhängig von der Beanspruchung des jeweiligen Gerätes, muss jedoch mindestens monatlich erfolgen. Mögliche Abweichungen von diesen Fristen können nur durch die zuständige Behörde genehmigt werden.


24.1.2 Messmittel und Prüfkörper


Je nach der zu ermittelnden Kenngröße der Bildqualität, werden verschiedene Messmittel und Prüfkörper eingesetzt. I. d. R. befinden sich diese in einem Prüfkoffer.


Patientenäquivalentfilter


Dieser besteht aus einer 25 mm dicken Aluminiumplatte, deren Schwächungswert für Röntgenstrahlung als Referenzwert dient. In diesen Filter ist eine Ionisationsmesskammer eingebaut.


Dosismessgerät


An diesem Gerät kann die im Patientenäquivalentfilter gemessene Dosis bzw. Dosisleistung und die Aufnahmezeit abgelesen werden.


Prüfkörper


Es gibt für jede Geräteart einen eigenen Prüfkörper (Bucky, Durchleuchtung, Mammographie). Gemeinsam haben alle, dass sie aus PMMA (Polymethylmethacrylat) bestehen und verschiedene Metalle (z. B. Kupfer, Blei) darin eingegossen sind. Diese besitzen eine spezielle Dicke und Anordnung, um bildrelevante Kenngrößen zu überprüfen. Die Prüfkörper simulieren das Streuverhalten eines Patientenkörpers.

Unterschiede weisen die Prüfkörper bei den eingegossenen Filtern auf, da diese an die Leistung und Anforderungen der Geräte angepasst sind. So sind die Anforderungen an das Auflösungsvermögen eines Mammographiegerätes viel höher als an eine Durchleuchtungseinrichtung. Dementsprechend müssen Messelemente dafür feiner sein.


Abstandshalter mit Trägerplatten


Wie der Name schon sagt, dient der Abstandshalter der Einhaltung genormter Abstände zwischen Patientenäquivalent- und Prüfkörper. Schließlich kann man sich mit einem Maßband auch vermessen. Darüber hinaus erhält der Messaufbau dadurch Stabilität.

Die Einhaltung der Abstände ist wichtig, um eine Vergleichbarkeit zu wahren. Durch die Divergenz der Strahlung kann es, in Abhängigkeit vom Abstand, zu unterschiedlichen geometrischen Unschärfen kommen.


24.1.3 Kenngrößen


Bei allen Röntgenaufnahmegeräten sind Kenngrößen zu überprüfen, welche ausschlaggebend für die Bildqualität sind. Je nach Gerät müssen diese mit unterschiedlichen Messmitteln getestet werden.


Dosis bzw. Dosisleistung


Diese wird mithilfe des Patientenäquivalentfilters ermittelt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strahleneintrittsseite (angegeben auf dem Filter) beachtet wird. Die vorgegebenen Belichtungswerte (kV, mA, s) sind dem jeweiligen Formblatt zu entnehmen.

Aus der gemessenen Dosis können Rückschlüsse auf die exakte „Lieferung“ der eingestellten Spannung und Stromstärke gezogen werden.


Dosisindikator


Der vom Gerät angezeigte Dosisindikator wird ebenfalls mit den vorgegebenen Referenzwerten verglichen.


Linienpaar – Auflösungsvermögen


Zur Bestimmung der Bildauflösung (kleinster erkennbarer Abstand zwischen zwei Objekten) ist in den Prüfkörper ein Blei-Strichraster eingegossen. Bei der Abnahmeprüfung wird die Liniengruppe, die man gerade noch erkennen kann (höchste Auflösung), als Bezugswert festgelegt.

Wenn man also nicht die vorgeschriebenen Linienpaare erkennen kann, muss ein Fehler am Bildempfängersystem vorliegen.

Die Beurteilung der Auflösung ist abhängig von der optischen Wahrnehmung des Betrachters. Daher sollte bei Unstimmigkeiten zunächst eine Abstimmung zwischen verschiedenen Prüfern stattfinden.


Bildkontrast


In einem Röntgenbild wird der Kontrast durch die Wahrnehmungsfähigkeit unterschiedlicher Graustufen bestimmt. Diese Graustufen sind wiederum von zwei Aspekten abhängig:



1.

von der Dichte und Dicke des durchstrahlten Gewebes/Objektes,

 

2.

von der Strahlungsenergie der Röntgenröhre.

 

Ziel der Konstanzprüfung ist es, einen möglichen Fehler sicher einer einzigen Ursache zuordnen zu können.

Wie gelingt das, wenn zwei Aspekte für den Bildkontrast verantwortlich sind?

Die Dichte bzw. Dicke kann man bei der Konstanzprüfung als Fehlerquelle ausschließen. Dafür hat man den definierten Prüfkörper, in dem verschiedene Filter (7–15 je nach Gerät) in Form einer Dynamiktreppe eingegossen sind. Diese Dynamiktreppe ist auf dem Bild anhand unterschiedlicher Graustufen erkennbar. Ist die Strahlungsenergie nicht konstant, können die Graustufen nicht unterschieden werden.

Warum werden jetzt unterschiedliche Prüfkörper für die verschiedenen Geräte benötigt?

Um ein dickes bzw. dichtes Objekt zu durchdringen, ist eine höhere Spannung bzw. Strahlungsenergie nötig. Für ein Objekt mit einer geringen Dichte verhält sich das entgegengesetzt.

Im Umkehrschluss muss also ein Prüfkörper für ein Gerät mit einer hohen Strahlungsenergie (Durchleuchtung) auch eine höhere Dicke bzw. Dichte aufweisen als z. B. ein Prüfkörper für die Mammographie.


Begrenzung des Nutzstrahlenfeld es


Bei der Einstellung der Aufnahmen wird grundsätzlich ein Lichtvisier verwendet, welches das Strahlenfeld auf dem Patientenkörper simuliert.

Bei der Überprüfung des Nutzstrahlenfeldes wird kontrolliert, ob Lichtfeld und Strahlfeld übereinstimmen.

Ist das Lichtfeld kleiner als das Strahlfeld, bekommt der Patient unnötige Strahlung ab. Ist das Strahlfeld kleiner als das Lichtfeld können relevante Bereiche im Bild „abgeschnitten“ sein.


Prüfung auf Artefakte


Im Rahmen der Betrachtung der Prüfaufnahme wird visuell kontrolliert, ob Artefakte vorliegen, welche den Gesamteindruck des Bildes stören.


24.1.4 Aufbewahrungsfristen


Zu jeder einzelnen Konstanzprüfung existiert ein gesondertes Formblatt, in dem Ablauf, Messmittel, Referenzwerte und gemessene Ist-Werte dokumentiert werden müssen.

Die Dokumentation der Referenzwerte der Abnahmeprüfung muss für die Dauer des Gerätebetriebes, mindestens jedoch bis zwei Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung aufbewahrt werden.

Die Aufzeichnungen der regelmäßigen Konstanzprüfungen müssen zwei Jahre archiviert werden.

Auch bei den Aufbewahrungsfristen kann die zuständige Behörde die Fristen verändern.


24.1.5 MTRA-relevante Konstanzprüfungen



DIN 6868-3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie


In diesem Normteil wird die Qualität von Buckytisch und Rasterwandstativ entsprechend der vorgegebenen Kenngrößen kontrolliert.

Bei der Verwendung von Speicherfolien ist darauf zu achten, dass immer die gleiche Folien-Kassetten-Kombination verwendet wird.


DIN 6868-4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung


Seit 2007 gilt diese überarbeitete Norm für konventionelle Durchleuchtungsgeräte UND Anlagen zur digitalen Subtraktionsangiographie.


DIN 6868-7: Konstanzprüfung an Röntgeneinrichtungen für die Mammographie


Mammographiegeräte müssen arbeitstäglich vor dem Einsatz am Patienten überprüft werden. Mit einem speziellen Mammaprüfkörper werden die o. g. Kenngrößen überprüft.

Zusätzlich enthält der Prüfkörper eine spezielle Bohrung für digitale Anlagen, in welche verschiedene Prüfeinsätze eingebracht werden können, um eine Konstanzprüfung nach PAS 1054 durchführen zu können.


PAS 1054: Anforderungen und Prüfverfahren für digitale Mammographie-Einrichtungen


Diese Norm stellt eine Erweiterung der DIN 6868-7 dar, welche nach der Einführung des flächendeckenden Mamma-Screenings mit digitalen Anlagen als notwendig erachtet wurde. Sie beschreibt Abnahme- und Konstanzprüfungen in einem Werk und betrachte alle Komponenten digitaler Anlagen. Dazu gehören, neben der Überprüfung der Abbildungseigenschaften, auch die Kontrolle der technischen Voraussetzungen zur Befundung und des Zubehörs, z. B. Röntgenfilmdigitalisierungssysteme, digitale Archivierungssysteme oder rechnergestützte Rekonstruktionssysteme von 2D-Bildern (CAD-Systeme).

Für die tägliche Konstanzprüfung ist für die MTRA relevant, dass in einem Prüfkörper nach PAS 1054, zusätzliche Gewebestrukturen simuliert werden, die in einer Mamma vorkommen können. Das sind:





  • Bindegewebsstrukturen,


  • Fettgewebsstrukturen,


  • Gefäßstrukturen in Längsausdehnung und Lumen,


  • Zystische Strukturen,


  • Mikrokalkstrukturen.


DIN V 6868-57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten


Diese Norm stellt eine sog. Vornorm dar und gilt für folgende Anwendungsbereiche:





  • Computertomographie (CT)


  • Magnetresonanztomographies (MR)


  • Digitale Radiographie (DR)


  • Durchleuchtung


  • Digitale Subtraktionsangiographie (DSA)


  • Sonographie (US)


  • Nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren (NM)


  • Picture Archiving and Communication System (PACS)

Der Befunder muss arbeitstäglich eine Kontrolle der Bildwiedergabe vornehmen. Dieses Testbild wird i. d. R. beim Hochfahren des PC angezeigt. Die korrekte Wahrnehmung des Bildes muss im Anschluss durch den Befunder bestätigt werden. Das gilt auch für teleradiologische oder telemedizinische Befundmonitore, die ein Radiologe im heimischen Arbeitszimmer stehen hat.

Die Norm umfasst weitere, komplexe Überprüfungen von z. B. Bildhelligkeit, Bildschirmflimmern etc., welche bei der Abnahme der Monitore eine Rolle spielen.


DIN EN 61223-2–6: Konstanzprüfungen für die Computertomographie


Die Konstanzprüfungen an Computertomografen überprüfen zusätzliche Kenngrößen. Dazu gehören z. B. Tischposition, Schichtdicke, Positioniergenauigkeit und mittlere CT-Zahl.

Dafür werden spezielle Prüfkörper / Phantome verwendet (Abb. 24.1), um die räumliche Bilddarstellung simulieren zu können.


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Abb. 24.1
CT-Phantom


24.2 Konstanzprüfung in der Strahlentherapie



T. Hartmann


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Schule für Gesundheitsberufe, Bereich MTRA, Klinikum Dortmund gGmbH, Dortmund, Deutschland

 

In der Strahlentherapie liegen die meisten Konstanzprüfungen im Aufgabenbereich der Medizinphysikexperten. Auch hier liegt die Festlegung der Verantwortungsbereiche beim Strahlenschutzverantwortlichen.

Wie bei den Anlagen in der Radiologischen Diagnostik muss auch in der Strahlentherapie vor Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung erfolgen, deren Ergebnisse als Referenzwerte in der Folge einzuhalten sind.

Die zuständige Behörde hat zudem das Recht, Optimierungsvorschläge zur medizinischen Strahlenanwendung zu unterbreiten und deren Umsetzung einzufordern.

Geregelt wird die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in § 83 der Strahlenschutzverordnung. Auch hier gilt grundsätzlich das ALARA-Prinzip.

Aktuell existieren viele Empfehlungen und DIN-Vorschriften, welche die Patientensicherheit in der Tele- und Brachytherapie gewährleisten sollen.


24.2.1 Überprüfung der bildgebenden Verfahren zur Bestrahlungsplanung


Die Konstanzprüfungen dieser Verfahren, zu denen radiologische und nuklearmedizinische Verfahren zählen, sind in den jeweiligen Verordnungen (Röntgenverordnung und Richtlinie zum Strahlenschutz in der Medizin) geregelt.


24.2.2 Überprüfung der mechanischen und geometrischen Sicherheit von Bestrahlungsgeräten



Kennmerkmale


In der Strahlentherapie müssen mehr Kennmerkmale überprüft werden als in der Radiologischen Diagnostik. Dazu gehören:





  • Anzeige der Größe und des Zentralstrahls des Strahlenfeldes


  • Lage des Isozentrums


  • Abstandsanzeigen


  • Genauigkeit der Skala-Anzeige des Gantry-Winkels


  • Stabilität des Patiententisches bei Bewegung und Belastung


Hierarchie der Konstanzprüfungen


Je nach Fehler- und Gefährdungsgrad werden von der zuständigen Behörde Zeiträume vorgegeben, in denen Konstanzprüfungen der Bestrahlungsgeometrie durchgeführt werden müssen, um die Zielgenauigkeit im Isozentrum zu gewährleisten.

Dabei kommt folgende zeitliche Hierarchie zur Anwendung (Tab. 24.1):



Tab. 24.1
Hierarchie der zeitlichen Prüfabfolge















Sehr oft

Übereinstimmungsbeobachtungen

Einstellgenauigkeiten von raumfesten Lichtzeigern (z. B. Positionierungslaser)

Einstellgenauigkeit des Lichtfeldes (z. B. Feldgröße in Abhängigkeit vom Abstand)

Häufig

Toleranzbeobachtungen

Wanderung des Zentralstrahls bei Drehung des Tragarmes (z. B. Überprüfung der Gantrywinkel bei Rotationen)

Wanderung des Zentralstrahles bei Drehung der Messblende (Kollimatordrehungen zur Feldeinstellung)

Prüfung von Winkel- und Längenskalen

Selten

Längen- und Winkelmessungen, z. B. Abstände am Patiententisch


24.2.3 Überprüfung der Dosisverteilung innerhalb des Bestrahlungsfeldes


Zur Gewährleistung der korrekten Patientenbestrahlung ist die Homogenität der Dosisverteilung im Tumorgebiet die Grundvoraussetzung. Dafür müssen die folgenden Parameter überprüft werden:





  • homogene Verteilung der Dosis innerhalb eines Bestrahlungsfeldes,


  • Dosisleistung von Photonen- und Elektronenstrahlung,


  • Konstanz der eingestrahlten Energie zur Sicherstellung der Eindringtiefe,


  • Funktion des automatischen Abschaltsystems mit Doppelmonitoring.


24.2.4 Konstanzprüfung am Simulator


Der Simulator ist eine Durchleuchtungseinheit mit zusätzlichen Bauteilen, um bestrahlungsrelevante Parameter sicher überprüfen zu können.

Für den reinen Durchleuchtungsbetrieb sind die Konstanzprüfungen nach der RöV und der DIN 6868-4 geregelt.

Zusätzlich müssen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Konstanzprüfungen durchgeführt werden (Tab. 24.2).



Tab. 24.2
Notwendige Konstanzprüfungen mit Simulator





















Arbeitstäglich

Sicht-Prüfung der raumfesten Lichtzeiger zur Anzeige des Isozentrums

Wöchentlich

Lichtfeld-Prüfung von Feldgröße und Zentralstrahl

Monatlich

Durchleuchtungsprüfung von Feldgröße, Zentralstrahl, Isozentrumslage

Kontrolle der Abstandsanzeigen, Nullstellenanzeige aller Winkelskalen und der linearen Skalen am Patiententisch

Halbjährlich

Prüfung von Feldgröße und Zentralstrahl, Lage und Durchmesser der Isozentrumskugel, Anzeige der Isozentrumslage

Jährlich

Messung der Nullstellung der Winkelskalen

Stabilität des Patiententisches bei Bewegung und Belastung


24.2.5 Tägliche Konstanzprüfung am Linearbeschleuniger


Vor Beginn des Arbeitstages muss am Linearbeschleuniger, i. d. R. durch die MTRA, der sog. Quick- oder Morning-Check durchgeführt werden. Bevor dieser Test durchgeführt werden kann, muss der Beschleuniger bereits einen Warmup durchlaufen haben, der ca. 30 Minuten dauert (das Gas wird in der Ionisationskammer zunächst erwärmt, da sonst falsche Dosiswerte gemessen werden). Vielen Menschen geht es ähnlich – erst nach einer morgendlichen Anlaufphase kann die „wahre“ Leistungsfähigkeit entfaltet werden.


Allgemeine Sicherheitseinrichtungen


Zunächst erfolgt eine Kontrolle der allgemeinen Sicherheitseinrichtungen an der Bedieneinheit:





  • Funktionsfähigkeit aller Monitore


  • Videoüberwachung und der Gegensprechanlage des Bestrahlungsraumes


  • Funktion des Tür des Bestrahlungsraumes


  • Funktion des Patientenlagerungstisches (Tischhöhe, Sichtkontrolle der Seitenlaser)


  • Rotation des Strahlerkopfes (wenn im Tagesprogramm vorgesehen)


Umgebungsparameter


Als nächstes werden Luftdruck und Temperatur im Bestrahlungsraum dokumentiert, da diese Parameter Einfluss auf das Abschaltverhalten der Ionisationsmesskammern im Strahlerkopf haben können und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.

Hinter jedem Beschleuniger befindet sich ein Geräteraum. In diesem liegt ein Zählwerk, welches der Dokumentation der „Netto-Bestrahlungszeit“ und der Laufzeit eines Beschleunigers dient. Vergleichbar ist das mit der Kilometeranzeige eines Autos. Sie gibt einen Hinweis dafür, wie viel das Auto tatsächlich gefahren wurde und wann z. B. Verschleißteile ausgewechselt werden müssen. Unabhängig davon läuft ein Auto auch im Leerlauf, was ebenfalls zu Belastungen an Bauteilen führen kann. In einem Wagen wird diese Gesamtlaufzeit nicht dokumentiert, bei einem Linearbeschleuniger hingegen schon.


Dosismessungen


Im Anschluss wird, streng nach Protokoll, eine Messreihe durchgeführt.

Dafür wird wiederum ein PMMA-Prüfkörper (Abschn. 24.1.2) aufgebaut, in welchen sechs Ionisationsmesskammern in unterschiedlichen Positionen eingebaut sind.

Als erstes wird das Lichtfeld kontrolliert: bei einer Geräteeinstellung eines Feldes von z. B. 10 × 10 cm, müssen die Feldränder mit denen auf dem Prüfkörper exakt übereinstimmen. Mit der Überprüfung von Abstand und Zentrierpunkt wird genauso verfahren.

Die unterschiedlich verwendeten Strahlungsenergien und -arten haben unterschiedliche Eindringtiefen. Man muss also die korrekte Eindringtiefe kontrollieren, z. B. kommt in einer bestimmten Tiefe genau 1 Gy an, wenn mit 1 Gy eingestrahlt wird. Aus diesem Grund werden Messungen in unterschiedlicher Tiefe durchgeführt. Für die hohen Energien mit einem Dosisverlauf weit in das Gewebe hinein, legt man dem Prüfkörper zusätzliche PMMA-Platten auf bzw. unter. Es müssen stets alle Photonenenergien und die für das Tagesprogramm benötigten Elektronenenergien (mindestens jedoch eine) überprüft werden. Insgesamt sind also je nach Gerät und Tagesprogramm zwischen drei und ca. zehn Messungen notwendig.

Parallel zu den Messungen erfolgt die Sichtkontrolle des Doppelmonitoring-Systems. Dabei müssen zwei voneinander unabhängige Ionisationskammern im Strahlerkopf möglichst exakt die gleichen Dosis-Werte im zeitlichen Verlauf messen und anzeigen. Bei Abweichungen wird (zur Gewährleistung der Patientensicherheit), der Strahl abgeschaltet.


Warnhinweise und Abschaltsysteme im Notfall


Auch die nachfolgend genannten Funktionen müssen arbeitstäglich vor Beginn des Bestrahlungsbetriebes durchgeführt werden.

Während des Betriebes muss der Bestrahlungsraum deutlich sichtbar als Sperrbereich gekennzeichnet sein. Dafür sind in der Nähe der Tür zum Bestrahlungsraum Warnhinweise angebracht, die bei Betrieb des Beschleunigers ein optisches (Leuchten) und akustisches (Hupen/Brummen) Signal abgeben müssen.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, jemand während der Bestrahlung die Tür zum Bestrahlungsraum öffnen, muss der Beschleuniger sofort automatisch die Bestrahlung unterbrechen.

Am Schaltpult und am Patientenlagerungstisch sind Notaus-Schalter angebracht, welche die Bestrahlung unterbrechen. Die Bestrahlung wird ebenfalls unterbrochen, wenn der Strahlerkopf auf einen Widerstand trifft (Berührungsschutz, besonders bei Rotationen).

An den Wänden des Bestrahlungsraumes befinden sich ebenfalls mehrere Notschalter. Werden diese betätigt wird die Stromversorgung unterbrochen und das gesamte Beschleunigersystem abgeschaltet. Diese werden nicht arbeitstäglich überprüft und dürfen nur bei Personengefährdung betätigt werden.

Es ist tatsächlich schon (vor längerer Zeit) vorgekommen, dass Personal im Bestrahlungsraum „vergessen“ bzw. übersehen wurde. Die Bestrahlungstür wurde geschlossen und Strahlung ausgelöst.

Aus diesem Grund gibt es das „Last Man Out“-System: der Letzte, der den Bestrahlungsraum verlässt, ist dafür verantwortlich, dass sich kein weiteres Personal hinter ihm befindet. Um „Betriebsblindheit“ zu verhindern muss er dafür zwei Knöpfe (in der Nähe des Lagerungstisches und im Labyrinth vor dem Ausgang) betätigen.


24.2.6 Kontrolle des Bestrahlungsfeldes


Der Bestrahlungszyklus eines Patienten geht oft über mehrere Wochen. In dieser Zeit haben Patienten zusätzliche Therapien wie z. B. eine Chemotherapie.

Aus mehreren Gründen (Tumorleiden, radiogene Schluckbeschwerden, stressbedingte Appetitlosigkeit, Übelkeit unter Chemotherapie) kann sich das Körpergewicht verändern und damit verzerren sich die angezeichneten Felder auf der Hautoberfläche. Außerdem können Markierungen verblassen oder sich beim Nachzeichnen der Felder Ungenauigkeiten ergeben (immer im Laserstrahl nachzeichnen, niemals frei Hand!). Eine regelmäßige Kontrolle des Bestrahlungsfeldes und Zielvolumens ist also unumgänglich.

Verifikationsaufnahmen werden immer bei der Ersteinstellung und regelmäßig im Therapieverlauf nach ärztlicher Anordnung angefertigt. Die Häufigkeit der Kontrollen ist unterschiedlich je nach Strahlentherapie-Technik und individuellen Patientencharakteristika.


24.2.7 Weitere Konstanzprüfungen


Neben den benannten Konstanzprüfungen am Linearbeschleuniger, die routinemäßig von MTRA durchgeführt werden, gibt es auch an allen anderen Bestrahlungsgeräten, z. B. für die Brachytherapie oder die Röntgentherapie Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Diese werden in den meisten Fällen von den Medizinphysikexperten der jeweiligen Abteilungen durchgeführt.

In ihrem Bericht aus dem Jahr 2010 hat die Strahlenschutzkommission (SSK) festgestellt, dass die vorliegende Norm DIN 6853-5, in der die aktuellen Vorgaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Brachytherapie festgeschrieben sind, nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht und dringend überarbeitet werden muss. Trotzdem hat sie derzeit natürlich noch Bestand als maßgebende Norm.

Dies ist insbesondere in der Entwicklung der Brachytherapie-Planung begründet. Hat man früher mittels klinischer Untersuchung und Ultraschall die Bestrahlungsdaten festgelegt, kommt heute wie bei der perkutanen Teletherapie das Planungs-CT zum Einsatz. Die Patientensicherheit, bezogen auf die Qualität der Strahlenquelle und Bestrahlungsgeometrie wird durch die Medizinphysikexperten gewährleistet.

In der Röntgentherapie liegen Kataloge mit den Qualitätssicherungsmaßnahmen aus.

In der Röntgentherapie sind Konstanzprüfungen nicht so häufig notwendig, da die moderne Hochspannungstechnik ein stabiles System gewährleistet. Mittels Plexiglasscheiben, in denen externe Ionisationskammern gelagert sind, wird für jede Röhrenspannung (z. B. 100, 125, 150 und 200 KV) die Dosis in einer bestimmten Tiefe ermittelt. Dieser Ist-Wert wird mit dem Soll-Wert aus einer Tabelle verglichen. Bei größeren Abweichungen muss selbstverständlich die Ursache erforscht werden.


24.3 Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin



T. Hartmann


(6)
Schule für Gesundheitsberufe, Bereich MTRA, Klinikum Dortmund gGmbH, Dortmund, Deutschland

 

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Mar 19, 2016 | Posted by in GASTROINTESTINAL IMAGING | Comments Off on Qualitätssicherung und Management

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